Jetzt durchführen:
DGUV V3 Prüfungen in Ihrem Betrieb.

Vielleicht ist genau jetzt der richtige Zeitpunkt, um in Ihrer Einrichtungen das technische Equipment einer Prüfung zu unterziehen, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt.

Gegen einen Coronavirus sind wir derzeit machtlos, aber für ein MEHR an Sicherheit für Mitarbeiter, Gäste und auch Sie selbst, dafür können Sie mit einer DGUV-Prüfung sorgen.

Was ist eine Elektroprüfung nach DGUV V3?

Die DGUV V3 Prüfung (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung-Vorschrift 3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Diese sieht vor, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrischen Anlagen in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Es wird geprüft, ob sich die Anlagen und Geräte im ordnungsgemäßen Zustand im Sinne der jeweils geltenden VDE-Bestimmungen befinden. Alle Prüfungen werden in einem Prüfprotokoll bestätigt. Der einwandfreie Zustand wird durch ein DGUV V3 Prüfsiegel bestätigt.

Jedes Unternehmen oder öffentliche Einrichtung ist gesetzlich dazu verpflichtet diese Prüfung in den regelmäßigen vorgeschriebenen Abständen durchzuführen. MEEVI-rent GmbH prüft Ihre Betriebsmittel und stuft diese in einer Gefährdungsbeurteilung ein.

Sprechen Sie uns gerne an, in welchem Turnus wir für Sie die vorgeschriebene Betriebsmittelprüfung durchführen dürfen. Wir beantworten Ihnen alle Fragen. +49 711 18420196

Wo finde ich die gesetzlichen Anforderungen?

Die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen finden Sie hier:

1. Gesetzliche Unfallversicherung PDF
2. Betriebssicherheitsverordnung: Webseite
3. Arbeitsschutzgesetz: Webseite

 

DGUV V3 Prüfungen

Jedes Unternehmen oder öffentliche Einrichtung ist gesetzlich dazu verpflichtet diese Prüfung in den regelmäßigen vorgeschriebenen Abständen durchzuführen.

MEEVI-rent GmbH prüft Ihre Betriebsmittel und stuft diese in einer Gefährdungsbeurteilung ein.

Was kann passieren?

+ Ungefähr 1.400 betriebliche Stromunfälle jährlich ereignen sich In Deutschland!
+ Knapp 50 davon gehen tödlich aus!
+ Plus eine unüberschaubare Zahl an Brandschäden durch schlechte Kontakte, gealterte Isolationen oder nicht zeitgemäße Sicherungsverteiler

Neben der gesetzlichen Pflicht, dient die regelmäßige Prüfung Ihrer Anlagen und Geräte dazu, Schaden von Ihnen selbst, Ihren Mitarbeitern und Ihren Kunden abzuwehren. Des Weiteren haben Sie nur mit einer erfolgten Prüfung einen belastbaren Nachweis gegenüber Versicherungen oder Berufsgenossenschaften im Schadensfall. (Auch bei der Prüfung beanstandete Geräte können instand gesetzt und nachgeprüft werden. Auch das wird protokolliert.)

Was kann „NICHT PRÜFEN“ für Sie bedeuten:

1. Keine Prüfung = Kein Versicherungsschutz!
2. Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung sind keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat und werden entsprechend geahndet.

Was wird geprüft?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Prüflingen:
1. Installationen und Anlagen:
Diese müssen im 4-Jahres Rhythmus geprüft werden.

2. Ortsveränderliche/ortsfeste Betriebsmittel:
Überwiegend mit jährlichem Prüfungsintervall.

Geprüft werden nach DGUV V3 bei den Installationen und Anlagen beispielsweise: Elektroinstallationen, Wandsteckdosen, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter, Isolationswerte, Schutzleiterdurchgängigkeit, Schutzeinrichtungen in der Verteilung.
Zu den ortsveränderlichen/ortsfesten Betriebsmitteln gehören einfach formuliert alle 230V/400V Geräte mit einem Stecker. Das sind beispielweise: Herde, Spülmaschinen, Bohrmaschinen, Kühlschränke, Computer, Drucker, Bildschirme, steckbare Zuleitungen, Kaffeemaschinen, Fernseh- und HI-FI-Geräte, alle Ladekabel, Mehrfachstecker und Ventilatoren, Tischlampen, Radios, etc..